Wenn ein Mitglied einer Lebensgemeinschaft andere bedroht oder misshandelt, so kann diese Person von der Polizei aus der Wohnung verwiesen werden und muss sich für einen bestimmten Zeitraum von der Wohnung fernhalten. Die Polizei oder das Ordnungsamt kann einen Platzverweis aussprechen, wenn sie zu den häuslichen Auseinandersetzungen gerufen wird. Der Täter muss den Haustürschlüssel an die Polizei übergeben. Wenn nötig, wird der Platzverweis auch auf das Lebensumfeld der Bedrohten ausgedehnt, wie zum Beispiel Arbeitsplatz, Schule und Kindergarten. Mo bis Fr: 09:00 bis 11:00 Uhr Außerhalb unserer Erreichbarkeit wenden Sie sich bitte an das bundesweite Hilfetelefon.
Was ist ein Platzverweis?
Wie wird die Rückkehr des Täters in die Wohnung verhindert?
Hält sich der Täter nicht an den Platzverweis, kann das zu weiteren Maßnahmen wie zum Beispiel einer Geldstrafe führen.
Informieren Sie in diesem Fall bitte sofort die Polizei.
Terminvereinbarung
Telefon: 07141 – 90 11 70
Fax: 07141 – 90 11 43
frauenhaus@frauenfuerfrauen-lb.de
Das Hilfetelefon gegen Gewalt ist ein kostenloses Angebot.
Hilfetelefon: 116 016
Ansprechpartnerin
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Tel 07141 – 90 11 70
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