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Film "Diana" über das Frauenhaus
GELDAUFLAGEN IN STRAFVERFAHREN
Zuweisungen durch Gerichte an Frauen Für Frauen e.V.

Text in leichter Sprache

Hier einen passenden Text in leichter Sprache einfügen, der zum Thema passt. Rufen Sie uns an:

Telefon 07141 22 08 33

Jede Frau kann sich an uns wenden. Wir informieren Sie was Sie tun können.

Für einen sinnvollen Zweck

Durch Geldauflagen, die uns durch Gerichte zugewiesen werden, kann unsere Arbeit mit den Frauen und Kindern in gleichbleibender Qualität und dem notwendigen zeitlichen Umfang geleistet werden. Um die jährlichen hohen Regelverpflichtungen des Vereins gegenüber unseren Einrichtungen Frauenhaus und Fachberatungsstellen zu erfüllen, brauchen wir dringend Geldauflagen. Zuflucht, Schutz und Beratung, der von häuslicher und sexualisierter Gewalt betroffenen Frauen und ihren Kindern ist die zentrale Aufgabe unserer Einrichtungen. Darüber hinaus finden nach einem polizeilichen Platzverweis auch Männer als Opfer in der Interventionsstelle Beratung und Hilfe.

Sicherlich haben Sie ein Anliegen, dass jede Bußgeldzuweisung einen sinnvollen Zweck erfüllt. Mit unserem selbstverständlichen Eintreten für Qualität und Transparenz gewährleisten wir, dass jede Zuweisung, die an Frauen für Frauen e.V. fließt, für die Arbeit gegen Gewalt an Frauen und ihren Kindern eingesetzt wird.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsstelle unter:
info@frauenfuerfrauen-lb.de,
Telefon: 07141 22 08 70
Chris Scheuing-Bartelmess M.A.




Hilfetelefon
07141 90 11 70












Bundesweit:
0800 116 016