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Jahresberichte

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Telefon 07141 22 08 33

Jede Frau kann sich an uns wenden. Wir informieren Sie was Sie tun können.

Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde, Förderinnen und Förderer von Frauen für Frauen,

manchmal hat das weltweite Geschehen in allen Gesellschaften einen direkten Einfluss auf die Arbeit vor Ort. Die Corona Pandemie hat allen viel abverlangt, auch bei Frauen für Frauen. Wir schauen auf ein schwieriges, ereignisreiches Jahr zurück und freuen uns, Sie mit dem Jahresbericht 2021 daran teilhaben zu lassen.

Ihre Frauen für Frauen Ludwigsburg

Liebe Mitglieder, Freundinnen und Freunde, Förderinnen und Förderer von Frauen für Frauen,

manchmal hat das weltweite Geschehen in allen Gesellschaften einen direkten Einfluss auf die Arbeit vor Ort. Die Corona Pandemie hat allen viel abverlangt, auch bei Frauen für Frauen. Wir schauen auf ein schwieriges, ereignisreiches Jahr zurück und freuen uns, Sie mit dem Jahresbericht 2020 daran teilhaben zu lassen.

Ihre Frauen für Frauen Ludwigsburg

Liebe Mitglieder, Förderinnen und Förderer, Freundinnen und Freunde,

mit diesem Jahresbericht blicken wir auf das Jahr 2019, angefüllt mit viel Arbeit, Engagement, aber auch mit Freude, Dankbarkeit und Erfolgen, zurück.

Wir erinnern an ein herausragendes Jubiläum „100 Jahre Frauenwahlrecht“, wobei nicht allein das Recht auf Wählen, auch das Recht auf Selbstbestimmung von Frauen erkämpft wurde.

Liebe Mitglieder, liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

Istanbul-Konvention – Stärkung der Rechte für ein gewaltfreies Leben
Jedes Jahr treten Frauen weltweit am 8. März für ihre Rechte und für ein Leben frei von Gewalt ein. Sie erhalten dabei mittlerweile Rückenwind von der Istanbul-Konvention. Am 1. Februar 2018 ist die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft getreten und ist damit geltendes Recht. Die Istanbul-Konvention ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt ge-gen Frauen und häuslicher Gewalt“. Das Übereinkommen ist das erste völkerrecht-lich verbindliche Instrument im euro-päischen Raum zum Thema Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Staaten, die die Kon-vention ratifiziert haben, verpflichten sich, dass alle staatlichen Organe – darunter Gesetzgeber, Gerichte und Strafverfol-gungsbehörden, die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben, umzusetzen.

Lesen Sie mehr darüber und über unsere Arbeit im Jahresbericht 2018.


Hilfetelefon
07141 90 11 70












Bundesweit:
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